... Akzente setzen in der Jugendhilfe!

Das Landesjugendamt Brandenburg ist ein überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegt u. a. die Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.

Das Landesjugendamt besteht als zweigliedrige Behörde aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss.

Die Verwaltung des Landesjugendamtes und der Landesjugendhilfeausschuss haben sich ein Leitbild gegeben.


Aktuelle Meldungen

2. Sitzung des Landesjugendhilfeausschusses des Landes Brandenburg in der 5. Legislaturperiode
„Was Sie über sexuellen Missbrauch wissen sollten“
Empfehlungen zur Adoptionsvermittlung
6., neu bearbeitete Fassung 2009
Würgen bis zur Ohnmacht – eine neue Praxis bei Kindern und Jugendlichen
Erziehungshilfefachverbände