Das Landesjugendamt Brandenburg ist ein überörtlicher Träger der Jugendhilfe. Ihm obliegt u. a. die Beratung der örtlichen Träger der Jugendhilfe, die Förderung der Zusammenarbeit zwischen der örtlichen Trägern und den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe und die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Das Landesjugendamt besteht als zweigliedrige Behörde aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss.
Die Verwaltung des Landesjugendamtes und der Landesjugendhilfeausschuss haben sich ein Leitbild gegeben.
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